Sprachförderung nach DeuFöV § 45a
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E-Mail sprachen@date-up.com
Menschen mit Migrationshintergrund, Arbeitslose, Arbeitssuchende, Ausbildungssuchende und Zugewanderte, die eine professionelle Unterstützung beim Verbessern ihrer berufsbezogenen Deutschkenntnisse benötigen oder wünschen.
Diese berufsbezogene Deutschsprachförderung dient dem Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Sie baut unmittelbar auf den Integrationskursen auf. Hier verbessern Menschen mit Deutsch als Zweitsprache im Rahmen einer beruflichen Perspektive allgemeine und berufsbezogene Deutschkenntnisse. Die nationale berufsbezogene Deutschsprachförderung setzt sich aus verschiedenen Modulen zusammen, die sich baukastenähnlich individuell kombinieren lassen. Bei erfolgreicher Teilnahme am Kurs wird das Sprachniveau Deutsch B1 erreicht.
Das Sprachniveau B1 nach dem GER bildet die erste Stufe der selbstständigen Sprachverwendung.
Im Kontext der beruflichen Integration kann es als Basis für folgende Schritte dienen:
Die sprachlich-kommunikativen und die weiteren berufsbezogenen Kompetenzen auf dem Niveau B1 werden in 300 UE anhand von Inhalten vermittelt, die für das weitere Berufsleben der Teilnehmenden von Relevanz sind, d. h. insbesondere für die Bereiche Kommunikation und Lernen am Arbeitsplatz, Arbeitssuche, Aus- und Fortbildung, Rechtliches sowie Umgang mit Medien. Die Kursteilnehmenden des Spezialkurses B1 werden ebenso durch ein spezielles Prüfungstraining (zusätzlich 100 UE) auf die Abschlussprüfung vorbereitet.
Die Teilnehmenden verbessern, stärken und erwerben aktiv und gezielt Ihre Fertigkeiten in den Bereichen Hör- und Leseverstehen, Sprechen/Interagieren sowie Schreiben. Sie bauen weitere berufsbezogene Kompetenzen auf- und aus und werden auf ihre individuellen Erfordernisse zur Aktivierung unterstützt und vorbereitet.
Sie erlernen und trainieren die Sprache auf dem Niveau B1 in beruflichen Kontexten:
In Anlehnung an den strukturellen Aufbau der Integrationskurse, werden im Spezialkurs B1 sieben berufsbezogene Handlungsfelder definiert und im Unterricht behandelt:
Die Berechtigung erfolgt durch das zuständige Jobcenter oder die Agentur für Arbeit. Die Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist für Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei. Ausnahme: Beschäftigte zahlen einen Eigenanteil in Höhe von zur Zeit 2,32 EUR je Unterrichtseinheit.
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