Seit 2006 fördert die Agentur für Arbeit unter dem Namen WeGebAU die berufliche Qualifizierung von
geringqualifizierten oder älteren Arbeitnehmern. 2010 wurde der förderfähige Personenkreis deutlich erweitert:
Förderfähig sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Ausgenommen sind Arbeitnehmer:
Gefördert werden
Zuständig für die WeGebAU-Förderung ist die Agentur für Arbeit am Betriebssitz des Arbeitgebers.
Die Weiterbildung muss überwiegend während der Arbeitszeit stattfinden; die Möglichkeit der Verschiebung der
Arbeitszeit in die Maßnahme ist dabei möglich.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Förderung. Wenden Sie sich einfach kostenfrei unter
0800 88 11 88 9 an uns. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Förderungsmöglichkeiten.
Bildungsurlaub/Bildungszeit
Bildungsprämie
ESF Förderprogramm
Weiterbildungsbonus