Seit Dezember 2008 zahlt sich Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus – mit der Bildungsprämie. Sie wurde vom Bildungsministerium ins Leben gerufen, um Erwerbstätigen einen finanziellen Zuschuss zu einer Weiterbildung zu gewähren und gleichzeitig einen Anreiz zu schaffen, sich beruflich weiterzubilden. Der Prämiengutschein kann bis zu 500 EUR wert sein. Das Geld für die Bildungsprämie stammt aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds. Laut des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind seit Bestehen der Bildungsprämie bisher 30.000 Prämien vergeben worden.
In unseren FAQ's zur Bildungsprämie finden Sie weitere Informationen.
Seit 1. Juli 2017 sind bundesweit folgende Änderungen für die Bildungsprämie in Kraft getreten:
date up beantwortet Ihnen an dieser Stelle die am häufigsten gestellten Fragen zur Bildungsprämie. Sollten Sie andere Fragen haben und weitere Informationen zum Bildungsgutschein benötigen, stehen wir gerne für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung.
Förderberechtigt sind Arbeitnehmer (mindestens 15 Stunden die Woche erwerbstätig mit einem maximalen Jahreseinkommen von 20.000 € bzw. 40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung), aber auch Mütter und Väter in Elternzeit sowie Personen in Pflegezeit.
Die Prämie muss vor Weiterbildungsbeginn beantragt werden.
Die Bildungsprämie erhalten Sie bei einer von rund 530 Beratungsstellen in Deutschland. Unter www.bildungspraemie.info/de/beratungsstelle-suchen finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin, die Prämienberatung ist kostenlos.
Gemeinsam mit dem Berater klären Sie, welche Weiterbildung für Ihre berufliche Weiterentwicklung passen könnte. Bringen Sie für die Beratung bitte Ihren aktuellen Personalausweis, Ihren Beschäftigungsnachweis und einen Einkommensteuerbescheid des letzten oder vorletzten Jahres mit.
Der Prämiengutschein ist ab Ausstellungsdatum sechs Monate lang gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Weiterbildung begonnen werden.
Die Gutscheine können bis 31.12.2020 ausgegeben und bis 31.12.2021 abgerechnet werden.
Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen. Dazu können auch Kurse gehören, die Grundbildung, EDV und Sprachen vermitteln.
In Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gilt nach wie vor die Grenze von 1000 €. Weiterbildungen, die im Ausland stattfinden, werden nicht gefördert.
Wichtig ist zudem, dass für die Förderung mit Prämiengutschein der Veranstaltungsort der Weiterbildung ausschlaggebend ist und nicht der Wohnort des Teilnehmers. Dies ist bei Präsenzveranstaltungen der Fall. Bei Fernunterricht ist der Sitz des Anbieters mit dem Veranstaltungsort gleichzusetzen.
Wird die Weiterbildung vorzeitig abgebrochen, kann der Prämiengutschein dennoch abgerechnet werden. Die Differenz zwischen den bereits entstandenen Kosten und dem durch den Teilnehmer finanzierten Eigenanteil wird ersetzt.
Bei längeren Weiterbildungsmaßnahmen kann nach einem inhaltlich abgegrenzten Teil des Kurses der Prämiengutschein vorzeitig zur Abrechnung eingereicht werden. Diese inhaltliche Abgrenzung muss aus dem Kursprogramm hervorgehen. Bezuschusst werden dann die zu diesem Zeitpunkt verursachten Kosten.
Prämiengutscheine älteren Datums können nach wie vor für eine Weiterbildung eingelöst werden. Für diese Gutscheine gelten dann schon die neuen Richtlinien.
Detaillierte Informationen finden Sie auch unter: www.bildungspraemie.info oder rufen Sie uns einfach an: Kostenlose Rufnummer 0800 8811889.
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