Seit Dezember 2008 zahlt sich Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus – mit der Bildungsprämie. Sie wurde vom Bildungsministerium ins Leben gerufen, um vor allem Erwerbstätigen mit kleinem Einkommen einen finanziellen Zuschuss zu einer Weiterbildung zu gewähren und gleichzeitig einen Anreiz zu schaffen, sich beruflich weiterzubilden. Der Prämiengutschein kann bis zu 500 € wert sein. Das Geld für die Bildungsprämie stammt aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds.
In unseren FAQ zur Bildungsprämie finden Sie weitere Informationen.
Seit 1. Juli 2017 sind bundesweit folgende Änderungen für die Bildungsprämie in Kraft getreten:
Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle die am häufigsten gestellten Fragen zur Bildungsprämie. Sollten Sie andere Fragen haben und weitere Informationen zur Bildungsprämie benötigen, stehen wir gerne für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung.
Förderberechtigt sind Arbeitnehmer/innen (mindestens 15 Stunden die Woche erwerbstätig mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 20.000 € bzw. 40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung von Ehepaaren). Auch bei vorübergehend verringerter Arbeitszeit bleibt eine Förderung möglich, etwa bei Kurzarbeit oder bei Müttern und Vätern in Elternzeit sowie Personen in Pflegezeit.
Die Prämie muss vor Weiterbildungsbeginn beantragt werden.
Die Bildungsprämie erhalten Sie bei einer von rund 530 Beratungsstellen in Deutschland. Unter https://www.bildungspraemie.info/de/beratungsstelle-suchen-25.php finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin, die Prämienberatung ist kostenlos. Gemeinsam mit dem/der Berater/in klären Sie, welche Weiterbildung für Ihre berufliche Weiterentwicklung passen könnte. Wegen der Coronapandemie bieten momentan viele Stellen auch eine Beratung auf Distanz an.
Bringen Sie für die Beratung bitte Folgendes mit:
Der Prämiengutschein ist ab Ausstellungsdatum sechs Monate lang gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Weiterbildung begonnen werden.
Folgende Voraussetzungen sollte die Weiterbildung erfüllen:
In Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gilt nach wie vor die Grenze von 1000 €. Weiterbildungen, die im Ausland stattfinden, werden nicht gefördert.
Wichtig ist zudem, dass für die Förderung mit Prämiengutschein der Veranstaltungsort der Weiterbildung ausschlaggebend ist und nicht der Wohnort des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin. Dies ist bei Präsenzveranstaltungen der Fall. Bei Fernunterricht und Onlinekursen ist der Sitz des Anbieters mit dem Veranstaltungsort gleichzusetzen.
Wird die Weiterbildung vorzeitig abgebrochen (bei Krankheit oder Unfall) kann der Prämiengutschein dennoch in Höhe der entstandenen Kosten abgerechnet werden. Der bezahlte Eigenanteil des Teilnehmenden wird vollständig angerechnet. Bildungsanbieter dürfen den Eigenanteil des Teilnehmenden nicht erstatten - weder vollständig noch teilweise. Die verbleibende Differenz zu den Gesamtkosten wird vom Prämiengutschein abgedeckt.
Weitere Informationen zur Bildungsprämie finden Sie unter www.bildungspraemie.info oder rufen Sie uns einfach an unter 0800 8811889 (kostenlos).
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