Denn: Als Soldat auf Zeit (SaZ) haben Sie am Ende und nach Ihrer Dienstzeit einen Anspruch auf Förderung Ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD). Ihr Anspruch auf Förderung der Weiterbildung richtet sich dabei vor allem nach der Dauer Ihrer Dienstzeit bzw. ihrem SaZ-Status als Zeitsoldat.
Welchen Anspruch Sie als Soldat haben, verrät Ihnen diese Tabelle:
Dauer der Dienstzeit | Kostenhöchstgrenze für die Förderung | Dauer der Förderung | Anspruch auf Freistellung |
4 bis 5 Jahre | 5.000 € | 12 Monate | in Ausnahmefällen |
5 bis 6 Jahre | 7.000 € | 18 Monate | in Ausnahmefällen |
6 bis 7 Jahre | 9.000 € | 24 Monate | in Ausnahmefällen |
7 bis 8 Jahre | 11.000 € | 30 Monate | in Ausnahmefällen |
8 bis 9 Jahre | 13.000 € | 36 Monate | in Ausnahmefällen |
9 bis 10 Jahre | 15.000 € | 42 Monate | in Ausnahmefällen |
10 bis 11 Jahre | 17.000 € | 48 Monate | in Ausnahmefällen |
11 bis 12 Jahre | 19.000 € | 54 Monate | in Ausnahmefällen |
12 Jahre und länger (ohne Studium) | 21.000 € | 60 Monate | in Ausnahmefällen |
12 Jahre und länger (mit Studium) | 9.000,12 € | 24 Monate | in Ausnahmefällen |
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