date up beantwortet Ihnen an dieser Stelle die am häufigsten gestellten Fragen zum Berechtigungsschein.
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Um an einem berufsbezogenen Deutschkurs (Sprachförderung nach DeuFöV § 45a) kostenlos teilnehmen zu können, benötigen Sie einen Berechtigungsschein von der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter. Lesen Sie hier alle wichtigen Antworten zum Thema Berechtigungsschein. Haben Sie noch weitere Fragen oder möchten Sie mit Ihrem Berechtigungsschein bei uns einen Kurs absolvieren? Wir beraten Sie gerne.
Ein Berechtigungsschein ermöglicht Ihnen die Teilnahme an einem berufsbezogenen Deutschsprachkurs nach § 45a Aufenthaltsgesetz.
Ein Beispiel für einen Berechtigungsschein finden Sie hier als PDF-Dokument (Original-Quelle: Arbeitsagentur):
Die Teilnahme ist kostenlos. Sie benötigen für die Teilnahme nur den Berechtigungsschein. Die Kosten des Deutschkurses bezahlt damit der Staat.
Hinweis für Beschäftigte:
Als Beschäftigter zahlen Sie pro Unterrichtseinheit einen Eigenanteil von 2,07 €. Diese Kosten müssen Sie vor Beginn des Berufssprachkurses zahlen. Fehlen Sie im Unterricht, haben Sie leider keinen Anspruch auf Rückzahlung der gefehlten Stunden.
Eine Rückzahlung von 50 % Ihres Eigenanteils ist nach erfolgreichem Abschluss des Kurses möglich. Dafür müssen Sie innerhalb von 2 Jahren, nachdem Sie Ihre Teilnahmeberechtigung bekommen haben, nachweisen können, dass Sie den Kurs erfolgreich mit Zertifikat bestanden haben.
Von der Zahlung des Eigenanteils sind Beschäftigte ausgenommen, die entweder
Die berufsbezogenen Deutschkurse richten sich an Menschen mit Migrationshintergrund, die ihre Deutschkenntnisse verbessern wollen, um anschließend in Deutschland arbeiten zu können oder an weiterführenden Weiterbildungen teilnehmen zu können.
Folgende Personen können einen Berechtigungsschein beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit beantragen:
Folgende Personen können beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Teilnahmeberechtigung schriftlich beantragen:
Personen, die nicht ausbildungsuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind und
Bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit. Manche Personen können die Teilnahmeberechtigung auch schriftlich beim BAMF beantragen. Auf welche Personen dies zutrifft, können Sie unter dem Punkt „Wer hat Anspruch auf einen Berechtigungsschein“ nachlesen.
Die Teilnahmeberechtigung dürfen Sie bei einem Bildungsanbieter Ihrer Wahl vorlegen, der für berufsbezogene Deutschsprachkurse vom BAMF zugelassen ist. date up training ist für die Durchführung dieser Kurse zertifiziert.
Stellt Ihnen das Jobcenter die Berechtigung aus, sind Sie in aller Regel durch eine Eingliederungsvereinbarung zur Teilnahme an einem berufsbezogenen Deutschkurs verpflichtet.
Die Teilnahmeberechtigung für einen berufsbezogenen Deutschsprachkurs hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 3 Monaten. Innerhalb dieser 3 Monate sollten Sie sich bei einem Kursanbieter für einen Berufssprachkurs anmelden. Zur Anmeldung müssen Sie beim Kursanbieter die Teilnahmeberechtigung im Original mitbringen.
Ihr Kursanbieter teilt Ihnen mit, wann der nächste Berufssprachkurs beginnt. Der Kurs sollte innerhalb von 4 Wochen nach Ihrer Anmeldung starten. Kann der Kursanbieter den Kurs nicht starten (zum Beispiel wenn sich nicht genügend Teilnehmer angemeldet haben), werden Sie an einen anderen Anbieter vermittelt. In diesem Fall bekommen Sie Ihre Teilnahmeberechtigung zurück und melden sich mit dieser bei einem anderen Anbieter für einen Deutschkurs an.
Bei Rückfragen zum Berechtigungsschein und den DeuFöV-Kursen helfen wir Ihnen weiter. Nutzen Sie dafür gerne das Kontaktformular auf dieser Seite.
Weitere Infos erhalten Sie zudem beim BAMF [externer Link].
Bildungsberaterin
Fon 040 809075262
Fax 040 809075199
E-Mail b.jakutowicz@date-up.com