Die Bildungsprämie ist eines von vielen Förderungsinstrumenten für berufliche Weiterbildung. Der staatlich finanzierte Zuschuss zu einer Weiterbildung besteht bereits seit 2008.
Bildungsprämie 2017
Nun sind die Konditionen angepasst worden und ab dem 01.07.2017 in Kraft getreten. Lesen Sie hier nach, was sich für Sie geändert hat:
- Die bisher bestehende Altersbegrenzung wurde abgeschafft, somit ist sie auch für Pensionäre und Altersrenter geöffnet.
- Die Bildungsprämie kann nun einmal pro Kalenderjahr (pro Person) ausgegeben werden.
- Weiterbildungen, die mehr als 1000 EUR kosten, können ab jetzt gefördert werden. Einzige Ausnahme sind die Bundesländer Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
- Für Ihre Weiterbildung bekommen Sie nun finanzielle Unterstützung in Höhe von 50 % des Kurspreises, maximal werden 500 € bezuschusst.
- Es können nun gleich mehrere Kurse gefördert werden, sofern diese inhaltlich zusammenhängen und auf ein Weiterbildungsziel ausgerichtet sind.
Alle wichtigen Fragen in einem FAQ zusammengefasst
Wenn Sie einen Prämiengutschein beantragen möchten, können Sie dies in einer kostenlosen Beratungsstelle in Ihrer Umgebung. Mehr dazu und weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Seite über Förderungsmöglichkeiten für Berufstätige unter dem Punkt Bildungsprämie inkl. wichtigen FAQ's.