Am startet in unserem Technical Training Center wieder unser erfolgreiches Training zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
§ 5 der Handwerksordnung erlaubt Handwerksbetrieben, Fremdgewerke auszuführen - die Praxis zeigt, dass Elektrofachkräften vorbehaltene elektrotechnische Tätigkeiten - wie z.B. die Inbetriebnahme von elektrischen Betriebsmitteln - zunehmend fahrlässigerweise von Nichtelektrikern durchgeführt werden. Dies ist ein unnötiges Risiko, da Betriebe ihre eigenen Mitarbeiter unkompliziert zu Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten gem. BGV A3 bzw. TRBS qualifizieren können.
Während des zehntätigen Trainings lernen Sie unter anderem wie Sie Elektrounfälle vermeiden können und welche Verhaltensregeln man bei Zwischenfällen beachten sollte. Durch eine Mischung aus theoretischem und praktischem Unterricht haben Sie die Möglichkeit das Gelernte in verschiedenen Szenarien anzuwenden.
Weitere Informationen über Kursinhalte und individuelle Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei Frauke Mottig unter 040 89720678 - 0.