Eine persönliche und fachgerechte Betreuung und individuelle Einzelgespräche schaffen die Voraussetzung, Sie im Rahmen dieser §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III Einzelmaßnahme erfolgreich an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Mit diesem Seminar verbessern Sie Ihre Gesprächskompetenz im Umgang mit Beschwerden und erhalten einen persönlichen Werkzeugkoffer, um mit Reklamationen richtig umzugehen.
Kursinhalte
Analysegespräch
Kennenlernen
Ist-Situation abwägen
Bestimmen der Themenkomplexe im Einzelcoaching
Klärung der beruflichen Wünsche, Ziele und Möglichkeiten
gemeinsames Erarbeiten einer Zieldefinition
bestimmen Folgetermine
Von Reklamationen profitieren
Beschwerden und Reklamationen als Tor zum Kunden und zur nachhaltigen Kundenbindung
Die 5 Stufen eines effizienten Beschwerdemanagements 1. Was will der Kunde? Erwartungen und Verhaltensweisen von Beschwerdeführern richtig verstehen und annehmen 2. Wie sage ich es richtig? Beschwerdeantworten treffend formulieren 3. Deeskalationsstrategien im Reklamationsfall 4. Beschwerdebearbeitung und -reaktion 5. Reizthemen in der Beschwerde-Kommunikation: Was man den Kunden vorenthalten sollte
Die zehn Erfolgsstufen eines guten Kundengesprächs
Rolle und Aufgaben eines Beschwerdeeigners
Kommunikationsstrategien und -techniken zur Steuerung des Gesprächs im Beschwerdefall
Umgang mit Konflikten und schwierigen Gesprächspartnern
Tabus in der Beschwerdekommunikation
Reflexion unterschiedlicher Beschwerde- und Reklamationssituationen aus dem beruflichen Alltag
Zielanalyse
Abschlussgespräch
Situations- / Fortschrittsanalyse
Empfehlung weitere Vorgehensweise
Strategieentwicklung
Zugangsvoraussetzungen
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach §45 Abs.1 Satz 1 Nr.1 SGBIII für Einzelcoaching
Im Beratungsgespräch wird gemeinsam mit dem Kundenberater erfasst, in wie weit das Konzept (Coachingthemenkomplexe / der Modulumfang) das gewünschte Ziel realisieren kann und eine Teilnahme sinnvoll ist.
Ziel: Vorscreening hinsichtlich beruflicher und persönlicher Situation, gesetzten Zielen und mit der Maßnahme verbundenen Erwartungen.
Förderung
Liegen die individuellen Voraussetzungen für einen AVGS (Einzelmaßahme) vor, können die Maßnahmegebühren von der Bundesagentur für Arbeit oder vom Jobcenter übernommen werden. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Weitere Informationen rund um den AVGS finden Sie unter unseren FAQ's.