Aufgrund einer schwierigen wirtschaftlichen Lage oder einer Krisensituation wie der Corona-Pandemie ist für viele Unternehmen Kurzarbeit ein wichtiges Instrument. Die Arbeitszeit der Angestellten wird in Kurzarbeit reduziert. Damit werden die Personalkosten dem Auftragsrückgang angepasst. Ziel ist es, Entlassungen zu vermeiden, um bei verbesserter Auftragslage wieder den regulären Betrieb aufnehmen zu können und die Arbeitszeit der Mitarbeiter/innen wieder zu erhöhen.
Der Verdienstausfall, der den Angestellten entsteht, wird teilweise ausgeglichen, und zwar durch das Kurzarbeitergeld (KUG) der Bundesagentur für Arbeit. Kurzarbeit kann einen variablen Umfang für Mitarbeiter/innen haben. Dieser kann auch von Abteilung zu Abteilung unterschiedlich ausfallen. Bei Kurzarbeit null stellt der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin die Arbeit vollständig ein.
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen reduzieren ihre Arbeitszeit um eine vorher festgelegte Prozentzahl. Wer zum Beispiel nur noch 50 % arbeiten soll, bekommt für diese gearbeiteten Stunden vom Arbeitgeber noch 50 % Gehalt. Von der Differenz, die jetzt zum üblichen Nettogehalt entsteht, erhalten Arbeitnehmer/innen von der Agentur für Arbeit 60 % als Kurzarbeitergeld als Ausgleich. Für Mütter und Väter liegt der Anteil bei 67 %. Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld liegt bei 12 Monaten.
In unserem Kursportfolio finden Sie zahlreiche Kurse, die den Förderkriterien für eine Weiterbildung während Kurzarbeit entsprechen. Eine entsprechende Vorauswahl interessanter Themen haben wir hier für Sie ein einem kurzen Überblick zusammengetragen.
Im Zuge der Coronakrise 2020 hat die Bundesregierung neue Regeln zur Kurzarbeit erlassen. Diese traten rückwirkend ab 01.03.2020 in Kraft und waren zunächst bis 31.12.2020 befristet. Aufgrund der andauernden Pandemielage hat die Bundesregierung die Sonderregelungen bis zum 31.12.2021 verlängert.
Infos für Arbeitgeber/innen
Als Unternehmen profitieren Sie gleich doppelt, wenn Sie Ihre Mitarbeiter/innen während der Kurzarbeit an Weiterbildungen teilnehmen lassen:
Sie können eine Förderung von der Bundesagentur für Arbeit für die Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter/innen während der Kurzarbeit bekommend, etwa durch das Qualifizierungschancengesetz.
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) gilt seit dem 01.01.2019. Es löste die bis dahin genutzte Förderung durch das WeGebAU-Programm ab. Der Fokus beim Qualifizierungschancengesetz liegt auf der Förderung von Arbeitnehmer/innen. Die Bundesagentur für Arbeit möchte damit verstärkt Menschen fördern, deren Jobs vom voranschreitenden Arbeitsmarktwandel, und dort besonders durch die Digitalisierung, betroffen sind. So sollen Unternehmen und deren Mitarbeiter/innen zukunftsfähig bleiben.
Anders als beim Vorgänger können deutlich mehr Menschen in einem Angestelltenverhältnis die Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz in Anspruch nehmen, unabhängig von Alter und vorhandener bzw. nicht vorhandener Qualifikationen.
Diese Voraussetzungen sollten Sie als Arbeitgeber/in bei einer Weiterbildung nach
Qualifizierungschancengesetz erfüllen:
Bezuschusst werden, abhängig von der Mitarbeiteranzahl Ihres Unternehmens, zwischen 15 und 100 % der Weiterbildungskosten. Besonders gefördert werden kleinere Unternehmen.
Die Bezuschussung schlüsselt sich wie folgt auf:
Beschäftigte im Unternehmen | Erstattung |
---|---|
Bis zu 9 Beschäftigte | 100 % Erstattung der Weiterbildungskosten |
10 bis 249 Beschäftigte | 50 % Erstattung der Weiterbildungskosten |
250 bis 2.499 Beschäftigte | 25 % Erstattung der Weiterbildungskosten |
Ab 2.500 Beschäftigte | 15 % Erstattung der Weiterbildungskosten |
Für Sie als Berufstätige/r bedeutet Kurzarbeit finanzielle Einbußen. Sie haben aber auch die Chance, diese Zeit zu nutzen, um Ihr Profil zu stärken und dafür eine geförderte Weiterbildung während Kurzarbeit zu besuchen.
Mit einer Weiterbildung während Kurzarbeit und Corona:
Folgendes sollten Sie zusätzlich beachten, wenn Sie eine Förderung für eine Weiterbildung während Kurzarbeit in Anspruch nehmen möchten:
Diese Voraussetzungen sollten Sie als Arbeitnehmer/in bei einer Weiterbildung nach Qualifizierungschancengesetz im Rahmen von Kurzarbeit erfüllen:
Sie sind Arbeitnehmer/in. |
Ihre Ausbildung bzw. letzte Weiterbildung während Ihrer Berufstätigkeit liegt mindestens 4 Jahre zurück. |
Ihre Weiterbildung muss arbeitsmarktrelevant sein: Das heißt, Sie müssen hinterher Kenntnisse erworben haben, die auch entsprechend nachgefragt und zukunftsträchtig sind. |
Ihre Weiterbildung muss mindestens 120 Stunden umfassen, damit Sie Anspruch auf eine Förderung haben. |
Die Qualifizierung muss außerbetrieblich stattfinden und bei einem zertifizierten Träger. In Frage kommen dabei Bildungsträger wie date up training, die eine AZAV-Zertifizierung besitzen. |
Wir von date up training sind spezialisiert auf unternehmensnahe Qualifizierungen und bieten Ihnen ein breites Spektrum AZAV-zertifizierter Kurse an. Mit dieser Zertifizierung erfüllen wir die Vorgaben für die Förderung der Qualifizierungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit. Kurzarbeit und Weiterbildung lassen sich also problemlos miteinander verbinden und Sie profitieren von entsprechender Förderung.
Unser Kursangebot richtet sich gleichermaßen an Einzelpersonen sowie Unternehmen. Hier kommen Sie zu den Themenfeldern, die wir abdecken. Viele der aufgeführten Kurse eignen sich für eine Weiterbildung während Kurzarbeit, die über das Qualifizierungschancengesetz gefördert wird.
Übrigens: Ihr Anspruch auf Kurzarbeitergeld als Arbeitnehmer/in bleibt bestehen, auch wenn Sie währenddessen eine Weiterbildung machen. Durch eine Weiterbildung in Kurzarbeit entstehen Ihnen also keine weiteren finanziellen Nachteile.
Möchten Sie direkt alle Kurse im Überblick haben, klicken Sie bitte hier: bundesweites Kursangebot.
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich von uns persönlich beraten zu lassen, um mehr übere unsere Kurse zu erfahren. Vereinbaren Sie dafür einen Termin mit unseren Berater/innen. So können wir Ihnen ein individuelles, auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtetes Kursangebot zusammenstellen.
Mehr Informationen zum Thema Kurzarbeit für Arbeitnehmer/innen finden Sie auch bei der Bundesagentur für Arbeit [externer Link].
(Stand 16.07.2021)
Mit Hilfe der Filter können Sie sich die Auswahl unsere Seminare nach den entsprechenden Kriterien
einschränken lassen.
Unser Angebot umfasst momentan 44 Kurse.
Inkl. Debitoren-, Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung
Max. 25 Teilnehmer
Lernen Sie den Aufbau und die Grundlagen der beiden Software-Produkte.
Bundesweit (Virtuell)
20.06.2022
(Startgarantie)
15.08.2022
10.10.2022
1 Monat
Mit Lexware lohn + gehalt sowie DATEV comfort
Max. 25 Teilnehmer
Kompaktkurs für die Lohnbuchhaltung
Bundesweit (Virtuell)
20.06.2022
15.08.2022
10.10.2022
2 Monate
Inklusive Scrum Master Zertifizierung
Max. 25 Teilnehmer
Lernen Sie Scrum -spezifische Themen, wie z.B.: Sprint-Planung u.v.m.
Bundesweit (Virtuell)
20.06.2022
15.08.2022
10.10.2022
1 Monat
Dieser Kurs beinhaltet 2 Berater Zertifizierungen.
Max. 25 Teilnehmer
Form: Online Weiterbildung
Abschlüsse: Zertifiziertes SAP® Berater Zertifikat: Certified Application Associate - Sales and Distribution with SAP ERP 6.0 EhP7 und zertifiziertes SAP® Berater Zertifikat: Certified Application Associate – Business Process Integration with SAP S/4HANA 1809
Bundesweit (Virtuell)
04.07.2022
5 Monate
Dieser Kurs beinhaltet 1 Key User Zertifikat und 1 Berater Zertifikat S/4Hana Überblick.
Max. 25 Teilnehmer
Form: Online Weiterbildung
Abschlüsse: SAP® Anwenderzertifikat: Vertrieb - Abwicklung von Verkaufsvorgängen und SAP® Berater Zertifikat: Certified Application Associate – Business Process Integration with SAP S/4HANA 1809
Bundesweit (Virtuell)
04.07.2022
4 Monate
Dieser Kurs beinhaltet 1 Key User Zertifikat und 1 Berater Zertifikat S/4Hana Überblick.
Max. 25 Teilnehmer
Form: Online Weiterbildung
Abschlüsse: SAP® Anwenderzertifikat: Controlling – Kostenstellen und Innenaufträge und SAP®-Certified Application Associate – Business Process Integration with SAP S/4HANA 1809
Bundesweit (Virtuell)
04.07.2022
4 Monate
Dieser Kurs beinhaltet 1 SAP® Anwenderzertifikat.
Max. 25 Teilnehmer
Form: Online Weiterbildung
Abschluss: SAP®-Anwenderzertifizierung Foundation Level – System Handling
Bundesweit (Virtuell)
18.07.2022
12.09.2022
07.11.2022
1 Monat
Dieser Kurs beinhaltet 1 SAP® Anwenderzertifikat.
Max. 25 Teilnehmer
Form: Online Weiterbildung
Abschluss: SAP®-Anwenderzertifizierung Foundation Level – System Handling
Bundesweit (Virtuell)
18.07.2022
12.09.2022
07.11.2022
1 Monat
Dieser Kurs beinhaltet 1 SAP® Berater Zertifikat und 1 SAP® Key User Zertifikat.
Max. 25 Teilnehmer
Form: Online Weiterbildung
Abschlüsse: SAP®-Certified Application Associate – Human Capital Management with SAP ERP 6.0 EHP7 und SAP®-Anwenderzertifikat: Geschäftsprozesse im Personalwesen
Bundesweit (Virtuell)
18.07.2022
12.09.2022
07.11.2022
4 Monate
Dieser Kurs beinhaltet 1 SAP® Berater Zertifikat und 1 SAP® Key User Zertifikat.
Max. 25 Teilnehmer
Form: Online Weiterbildung
Abschlüsse: SAP® Berater Zertifikat: Certified Application Associate - Financial Accounting with ERP 6.0 EHP7 und SAP® Anwenderzertifikat: Externes Rechnungswesen - Finanzbuchhaltung
Bundesweit (Virtuell)
18.07.2022
12.09.2022
07.11.2022
4 Monate