100%-Förderung von Weiterbildung über WeGebAU

Seit 2006 fördert die Agentur für Arbeit unter dem Namen WeGebAU die berufliche Qualifizierung von geringqualifizierten oder älteren Arbeitnehmern. 2010 wurde der förderfähige Personenkreis deutlich erweitert:

Förderfähig sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Ausgenommen sind Arbeitnehmer:

  • mit Berufsabschluss, der weniger als vier Jahre zurückliegt
  • die in den letzten vier Jahren an einer aus öffentlichen Mittel geförderten Weiterbildung teilgenommen haben

Gefördert werden

  • AZWV-zertifizierte Maßnahmen
  • Weiterbildungskosten zu 100%
  • Fahrtkosten, ggf. Übernachtung, Verpflegung, Kinderbetreuung
  • Arbeitsentgeldzuschuss bei gering qualifizierten Mitarbeitern für die Zeit der Weiterbildung (40-60%)

Zuständig für die WeGebAU-Förderung ist die Agentur für Arbeit am Betriebssitz des Arbeitgebers.

Die Weiterbildung muss überwiegend während der Arbeitszeit stattfinden; die Möglichkeit der Verschiebung der Arbeitszeit in die Maßnahme ist dabei möglich.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Förderung.

Sabine Thomsen
Fon +49(0)40/80 90 75-0
Fax +49(0)40/80 90 75-199
E-Mail info@date-up.com