Zuschüsse zur Weiterbildung bundesweit

Bildungsprämie

Seit Dezember 2008 zahlt sich Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus - mit der Bildungsprämie. Denn wenn Sie einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar besuchen, erhalten Sie einen Prämiengutschein, der kann für Sie bis zu 500,- Euro Wert sein.

Voraussetzung für eine Bildungsprämie von 500,- EUR:

  • mindestens die gleiche Summe müssen Sie selbst für die Weiterbildung aufbringen
  • alle Erwerbstätigen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt
  • kostenlose Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bildungspraemie.info oder rufen Sie uns einfach an: Kostenlose Hotline 0800 8811889.

Zuschüsse zur Weiterbildung speziell für Hessen

Qualifizierungsscheck

Mit dem neuen Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ unterstützt das Land Hessen die Bemühungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind, durch berufliche Weiterbildung ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern. Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500,- Euro pro Person und Jahr gefördert.

Voraussetzungen:

  • Kunde muss sozialversicherungspflichtig Beschäftigt sein
  • in einem Unternehmen (Verein, Organisationen etc. könnten auch dazu zählen) mit max. 250 Beschäftigten
  • über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder
  • älter als 45 Jahre
  • Hauptwohnsitz in Hessen haben
  • kostenlose Bildungsberatung vor Erhalt des Qualifizierungsschecks erforderlich

Eine Liste der Beratungsstellen finden Sie hier: www.qualifizierungsschecks.de
Für weitere Fragen zu den Qualifizierungsschecks nutzen Sie gerne unsere kostenlose Hotline 0800 8811889.

Zuschüsse zur Weiterbildung speziell für Hamburg

Weiterbildungsbonus

Die Kosten für die beruflichen Qualifizierungen werden zu 50% (max. 750 Euro/Person) mit ESF-Mitteln gefördert.

Das gilt für Einzelseminare ebenso wie für Vollzeit- oder langfristige berufsbegleitende Maßnahmen, für IT-Schulungen und Sprachförderungen wie für branchenspezifische Qualifizierungen. Die Maßnahme muss sich lediglich wettbewerbsfördernd bzw. arbeitsplatzsichernd auswirken.

„Als Hamburger Unternehmen im Klein- und Mittelstand oder als Beschäftigter eines solchen Betriebes können Sie den Weiterbildungsbonus jetzt beantragen!”

Weitere Informationen finden Sie unter: www.weiterbildungsbonus.net oder rufen Sie uns einfach an: Kostenlose Hotline 0800 8811889.