Informationen zum Bildungsgutschein

  • Was ist ein Bildungsgutschein?

    Wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und entsprechende Voraussetzungen erfüllen, können Sie von Ihrem Arbeitsamt einen Bildungsgutschein erhalten. Zuvor muss von Ihrem Arbeitsberater/ Arbeitsvermittler "die Notwendigkeit" einer Weiterbildung festgestellt sein. Ein Bildungsgutschein ist ein Formular zur Förderungszusage einer Weiterbildung durch das Arbeitsamt. Er berechtigt zur Teilnahme an einer gesetzlich anerkannten Weiterbildung. Der Bildungsgutschein wurde am 01.01.2003 im Zusammenhang mit der Hartzgesetzgebung eingeführt.

  • Was beinhaltet der Bildungsgutschein?

    Der Bildungsgutschein bezeichnet das Bildungsziel, die Dauer der Weiterbildung und den regionalen Geltungsbereich. Das Bildungsziel besprechen Sie am besten mit Ihrem Arbeitsberater/Arbeitsvermittler Ihres Arbeitsamtes. Das Arbeitsamt legt die Randbedingungen für Ihre Weiterbildung durch die Förderungszusage letztlich fest.

  • Wo kann ich den Bildungsgutschein einlösen?

    Mit dem Bildungsgutschein macht das Arbeitsamt eine Zusage zur Kostenübernahme für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung. Allerdings muss die Weiterbildung nach dam Dritten Sozialgesetzbuch (§ 85 SGB III) anerkannt sein. Der Bildungsgutschein kann bei anerkannten Trägern der beruflichen Weiterbildung eingelöst werden.

  • Wo informiere ich mich über nach SGB III anerkannte Weiterbildung?

    Weiterbildungsträger und die jeweils einzelnen Weiterbildungen werden durch das örtliche Arbeitsamt anerkannt. Dort erfahren Sie auch am besten, wer eine anerkannte Weiterbildung anbietet. Darüber hinaus gibt es verschiedene Datenbanken, die auch nach SGB III anerkannte Weiterbildungen beinhalten. Uns ist keine Datenbank bekannt, die ausschließlich SGB III anerkannte Weiterbildungen listet.

  • Gültigkeit des Bildungsgutscheins.

    Der Bildungsgutschein besitzt grundsätzlich eine Geltungsdauer von 3 Monaten. Wenn er innerhalb dieser Frist nicht bei einem Weiterbildungsinstitut eingelöst wurde, verfällt er, meist ersatzlos.

  • Kann ich mit dem Bildungsgutschein auch überregionale Angebote wahrnehmen?

    Ja. Grundsätzlich ist das möglich. Allerdings nur, wenn das von Ihnen gewünschte Bildungsziel nicht an Ihrem Wohnort angeboten wird, bzw. nicht in der von Ihnen gewünschten Tiefe und Qualität. Auch darüber müssen Sie zuerst mit Ihrem Arbeitsberater/Arbeitsvermittler sprechen.

  • Was mache ich mit dem Bildungsgutschein?

    Den Bildungsgutschein sollten Sie bei dem Weiterbildungsanbieter Ihrer Wahl einlösen. Der Bildungsgutschein wird vom Weiterbildungsträger zur Abrechnung mit dem Arbeitsamt verwendet.

  • Wie verhält sich der Bildungsgutschein zu der Bildungszielplanung des Arbeitsamtes?

    Die Bildungszielplanung des Arbeitsamtes berücksichtigt diejenigen Weiterbildungen, für die das örtliche Arbeitsamt eine Förderung arbeitsmarktpolitisch für sinnvoll hält. Die Ausgabe der Bildungsgutscheine richtet sich im Allgemeinen nach dieser Bildungszielplanung.
    Ausnahmen sind für spezifische Fälle jedoch möglich.

Mit * gekennzeichnete Kurse sind nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) geprüft und als arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Maßnahmen anerkannt

Finanzierungsmöglichkeiten

Individuelle & attraktive Finanzierungskonditionen

Steuerliche Förderung (Werbungskosten, Sonderausgaben)