Am 28.06.2010 beginnt die Schulung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - warum das eine wichtige Schulung ist?
§ 5 der Handwerksordnung erlaubt Handwerksbetrieben, Fremdgewerke auszuführen - die Praxis zeigt, dass Elektrofachkräften vorbehaltene elektrotechnische Tätigkeiten - wie z.B. die Inbetriebnahme von elektrischen
Betriebsmitteln - zunehmend fahrlässigerweise von Nichtelektrikern durchgeführt werden. Dies ist ein unnötiges Risiko, da Betriebe ihre eigenen Mitarbeiter unkompliziert zu Elektrofachkräften für festgelegte
Tätigkeiten gem. BGV A3 bzw. TRBS qualifizieren können.
Um Interessenten frühzeitig über Vorteile und Potenziale dieser Qualifizierung zu informieren, organisiert date up am 27.05.10 im Zeitraum von 16:00 Uhr - 17:30 Uhr eine Infoveranstaltung im Technical Training Center. Besucher haben hier die Möglichkeit, sich direkt vor Ort zu informieren und Fragen an die Fachtrainer zu stellen.
Bei Interesse an der Infoveranstaltung bitten wir um eine eMail an Frauke Mottig unter f.mottig@date-up.com.