Rechtliche Grundlage
In den Jahren 2009 und 2010 können alle in Kurzarbeit befindlichen Beschäftigten von ihren Arbeitgebern qualifiziert werden. Die Bundesregierung hat dazu zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit hierzu ein vom Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziertes Programm aufgelegt, dessen Durchführung bei der Bundesagentur für Arbeit liegt.
Sie qualifizieren - der Staat fördert!
Nicht gering qualifizierte Mitarbeiter
- Zielgruppe: Nicht gering qualifizierte Bezieher von konjunkturellem Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld.
- Förderungsgegenstand:
- spezifische Weiterbildungsmaßnahmen, Inhalte betreffen unmittelbar den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz (Übertragbarkeit niedrig)
- allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen, Inhalte betreffen nicht unmittelbar den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz (Übertragbarkeit hoch)
- Voraussetzung an die Weiterbildung: Keine - individuelle Maßnahmen sind möglich!
- Förderungshöhe: Je nach Betriebsgröße 25 - 80 % der gesamten Lehrgangskosten, unter bestimmten Umständen auch Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge / 100% der Kosten
Gering qualifizierte Mitarbeiter
- Zielgruppe: Gering qualifizierte* Bezieher von Kurzarbeitergeld.
- Förderungsgegenstand: Weiterbildungen, die
- auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln
- zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen,
- mit einem verbands- oder branchenübergreifenden Zertifikat abschließen
- die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.
- Voraussetzung an die Weiterbildung: Diese Weiterbildungen müssen AZWV-zertifiziert sein!
- Förderungshöhe: Die gesamten Lehrgangskosten sowie einen Zuschuss zu den übrigen Weiterbildungskosten, unter bestimmten Umständen auch Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit
Gering qualifizierte / ältere MitarbeiterInnen, die nicht an Kurzarbeit teilnehmen (WeGebAU)
- Zielgruppe: Gering qualifizierte* / ArbeitnehmerInnen.
- Förderungsgegenstand: Weiterbildungen, die
- auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln
- zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen,
- mit einem verbands- oder branchenübergreifenden Zertifikat abschließen
- die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.
- Voraussetzung an die Weiterbildung: Diese Weiterbildungen müssen AZWV-zertifiziert sein!
- Förderungshöhe: Die gesamten Lehrgangskosten sowie einen Zuschuss zu den übrigen Weiterbildungskosten. Zuschüsse für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten zum Arbeitsentgelt / den Sozialversicherungsbeiträgen
*Definition gering qualifiziert: a) ohne Berufsabschluss oder b) mit Berufsabschluss und seit mindestens vier Jahren eine an- / ungelernte Tätigkeit verrichtend, die nun nicht mehr ausgeübt werden kann.
Es gibt folgende Voraussetzungen zur Förderung der Qualifizierung:
- Der Qualifizierungsbedarf ist begründet.
- Die Teilnahme an der Qualifizierung steht der Erhöhung der Arbeitszeit nicht im Wege.
- Die Qualifizierung kann innerhalb der Bezugszeit des Kurzarbeitergeldes abgeschlossen werden.
- Die Qualifizierungsmaßnahme muss grundsätzlich nach AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) zertifiziert sein.
Wichtiger Hinweis: Alle Qualifizierungsmaßnahmen von date up sind nach AZWV zertifiziert!
Gute Gründe für date up als Weiterbildungspartner:
- qualifizierte, auf die jeweilige Situation abgestimmte Beratung zu allen Fragen der Weiterbildung
- Unterstützung bei der Antragstellung
- direkter Kontakt zu den örtlichen Agenturen für Arbeit
- kompetente, praxisnahe Dozenten
- hochwertige EDV-Ausstattung, anspruchsvolle Seminaratmosphäre
Wir vermitteln aktuelles Wissen und unterstützen somit Mitarbeiter und Unternehmen bei allen Fragen zu Weiterbildung und Personalentwicklung.